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Verjährung droht 

Zum Jahresende 2018 droht vielen Käufern von Dieselfahrzeugen die Verjährung. Wer keine ausreichenden Maßnahmen unternimmt, läuft Gefahr, seine Ansprüche zu verlieren.

12.08.2017 Zum Jahresende 2018 droht vielen Käufern von Dieselfahrzeugen die Verjährung. Wer keine ausreichenden Maßnahmen unternimmt, läuft Gefahr, seine Ansprüche zu verlieren.


Forderungen können nIcht unendlich lange geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, das nach einem bestimmten Zeitablauf keine Ansprüche mehr durchgesetzt werden können, selbst wenn sie in vollem Umfng berechtigt sind. Forderungen sind dann verjährt. Es gibt dabei keinen Zeitpunkt, der für alle Fälle den gleichen Verjährungszeitpunkt festlegt. In vielen Fällen verjähren Forderungen bereits nach drei Jahren. Um den genauen Verjährungszeitpunkt festzustellen gibt es eigentlich nur den Ratschlag, sich hier rechtskundiger Hilfe zu bedienen. 


Im Fall der von VW stammenden Dieselfahrzeuge wird das Untenehmen dahin zitiert, dass man sich bis Ende 2017  nicht auf die Verjährung berufen wolle. Hier wird es für vom Dieselärger betroffene VW-Käufer Zeit, sich um die Realisierung der Forderungen zu kümmern. Hier gilt die klare Regelung: wer keine ausreichenden Massnahmen unternimmt, unterliegt der Gefahr nach 2018 seine Ansprüche zu verlieren. Wichtig ist es dabei, zu beachten, dass die eingeleitete Massnahme ausreichend ist. Welche Massnahmen ausreichend sind, regelt das Gesetz. Meistens nicht ausreichend ist es, seine Forderungen durch einen Brief an den Hersteller oder Verkäufer anzumelden. Das reicht vielfach nicht aus. Hier gibt es gesetzliche Regelungen, welche Schritte eingeleitet werden müssen.


Die Gefahr der Verjährung besteht aber nicht nur bei Fahrzeugen aus dem VW-Konzern. Auch bei Modellen, die von anderen Herstellern stammen und von dem Dieselskandal betroffen sind, müssen die Verjährungsfristen jeweils überprüft werden.


Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie gern über unseren kostenlosen Erstkontakt mit uns in Verbindung treten.