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VW - Urteile und Verfahren 

Die Anzahl der gegen VW gerichteten Verfahren liegt mittlerweile in den Zehntausenden. Wie ist betroffenen Dieselfahrern zu helfen, um zu ihrem Recht zu kommen. Wir helfen ihnen weiter.

Landgericht Augsburg: Voller Schadensersatz + Zinsen

27.11.2018 


Hartes Diesel-Urteil gegen VW - Diesel-Fahrerr kann vollen Schadensersatz mit zusätzlichen Zinsen verlangen

Das Landgericht Augsburg hat in einem bundesweit beachteten Urteil dem Käufer eines VW-Diesel weitergehende Rechte eingereicht als es andere Gerichte getan haben. Dem Käufer eines VW Diesel sprach das Landgericht Augsburg die volle Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises zu. Zusätzlich zu dem Kaufpreis wurden dem Kläger auch noch Zinsen auf den gezahlten Kaufpreis zugesprochen. VW hat die Möglichkeit, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen

In dem spektakulären Urteil des Landgerichtes Augsburg hatte der Kläger eines VW Golf verlangt, dass an ihn der vollständige Kaufpreis von über 29.000 € zurückgezahlt werden solle. In vielen anderen Verfahren gegen VW wird davon ausgegangen, dass ein VW Besitzer sich die bislang gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss. Dieser Nutzungsvorteil wird in vielen Verfahren von dem Kaufpreis abgezogen. Anders das Landgericht Augsburg. Es geht nicht davon aus, dass ein Abzug dieser Nutzungsvorteile erfolgen müsse. Das Landgericht Augsburg sieht das Fehlverhalten von VW so gravierend an, dass es von einer sittenwidrigen Schädigung ausgeht. Der Begriff der sittenwidrigen Schädigung ist im § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Da sich um eine derartig gravierender Schädigung des Dieselkäufers handelte, sprach das Landgericht Augsburg dem Käufer nicht nur eine volle Erstattung des Kaufpreises zu. Über diese Erstattung hinaus wurde VW auch verurteilt, Zinsen auf den gezahlten Kaufpreis zu zahlen. Danach würde der Dieselkäufer im Endeffekt mehr Geld erhalten, als er für den Wagen gezahlt hat.

Spektakulär ist an dem Urteil auch, dass das Landgericht Augsburg diese Schadensersatzforderung dem Käufer zugestanden hat, obwohl seit dem Kauf bereits sechs Jahre verflossen sind. Vielfach wird davon ausgegangen, dass Ersatzansprüche nach rund drei Jahren verjähren können.

Was bedeutet das für VW-Dieselfahrer?

Das Urteil des Landgerichtes Augsburg setzt zunächst ein positives Signal für sämtliche VW-Diesel Fahrer, deren Auto von der Abgasmanipulation betroffen ist. Nach dem Aufbau der Gerichte hat VW zwar die Möglichkeit gegen dieses Urteil Berufung einzulegen, jedoch setzt dieses Urteil bereits jetzt positive Akzente. Die rechtliche Würdigung des Landgerichtes Augsburg gibt betroffenen VW-Dieselfahren ein erheblich erweitertes Argumentationspotenzial für eine eigene Auseinandersetzung. Jedes andere Gericht wird sich nunmehr mit der Argumentation des Landgerichtes Augsburg auseinandersetzen müssen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, man habe rechtliche Argumente übersehen. Das vorliegende Urteil wird daher die Bewertungsüberlegungen jedes einzelnen Gerichtes erweitern. Wie viele Gerichte sich der Auffassung des Landgerichtes Augsburg anschließen werden, bleibt abzuwarten.

Alternative Möglichkeit

Die "Wirtschaftswoche" weist hingegen auf andere Möglichkeiten hin. Nach Darstellung der dortigen Autoren käme es in vielen Fällen gar nicht zu Urteilen, die in der Öffentlichkeit publiziert würden. Vielfach würden bereits vorher Vergleiche abgeschlossen. Daneben würde sich für Dieselfahrer, die ihr Fahrzeug über einen Autokredit erworben haben, noch eine weitergehende Möglichkeit bieten. Die abgeschlossenen Kreditverträge sind oftmals anfechtbar. Wenn der Kreditvertrag angefochten werden kann, gibt es auch darüber eine Möglichkeit, den Vertrag rückabzuwickeln. Das Besondere daran ist, dass diese Möglichkeit nicht nur für Fahrer von Diesel mit „Schummel-Software" gilt, sondern für alle Dieselfahrer.


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